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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (zB KG oder OG), die natürliche Personen sind, können bei der Übermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) einen Gewinnfreibetrag steuermindernd in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne betreffend ihre individuelle Situation.

Kontaktmöglichkeiten

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In den Mittelpunkt unserer Beratungen stellen wir das Leben und nicht das Geld. Denn Geld ist immer nur das Ergebnis, nie die Motivation.

Gerfried Mattner
Geschäftsführer, trend FINANCE